Eltern-ABC
Primarstufe
Beurteilung
Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen in den einzelnen Fächern und über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. Es wird für Kindergarten bis 6. Klasse am Ende des Schuljahres ausgestellt
Das Standortgespräch findet für alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule in der Regel einmal oder bei Bedarf mehrmals jährlich wie folgt statt:
1. bis 4. Klasse: Dezember bis Februar
5. Klasse: Januar bis März
6. Klasse: Oktober bis Dezember Standortgespräch, ab März Übertrittsgespräch
Promotion
Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule unterliegen keinen Promotionsbedingungen. Sie werden automatisch in die nächsthöhere Klasse befördert (§ 9 Volksschulgesetz).
Übertritt Primarschule – Sekundarstufe I
Das Empfehlungsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt. Für den Übertritt massgebend sind die fachlichen Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft), die Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten.
An einem Gespräch mit Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin wird ein Antrag zur Stufenzuteilung zuhanden der Schulleitung beschlossen.
Im Falle einer Uneinigkeit der Stufenzuteilung können die Eltern ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.
Sekundarstufe
Beurteilung
Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen in den einzelnen Fächern und über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. Es wird für 1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe I am Ende jeden Semesters ausgestellt
Zudem erhalten die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen im Mai und November einen Zwischenbericht, die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen im November.
Das Standortgespräch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I findet wie folgt statt:
1. Klasse Sek I: Sek E bis Ende des 1. Semesters, Sek B bis Ende 3. Quartal.
2. Klasse Sek I nach dem Check S2
3. Klasse Sek I Gespräche nach Bedarf
Promotion
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule B und E werden definitiv befördert, wenn sie die Promotionsbedingungen am Ende des Semesters erfüllen. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch befördert. Das Provisorium dauert ein Semester.
Schülerinnen und Schüler im Provisorium werden am Ende des Semesters definitiv befördert, wenn sie die Promotionsbedingungen erfüllen. Andernfalls erfolgt in der Regel ein Wechsel des Anforderungsniveaus.
Die Promotion ist gewährleistet, wenn der gewichtete, ungerundete Notendurchschnitt der Kernfächer sowie der ungerundete Notendurchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer mindestens 4 beträgt.
Detaillierte Angaben finden sich beim Volksschulamt des Kantons Solothurn.
Für den Ersatz verloren gegangener Bücher wird ein symbolischer Beitrag von Fr. 15.- erhoben.
Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache
Die DaZ-Lehrpersonen unterrichten in erster Linie fremdsprachige Schülerinnen und Schüler. Spielerisch lernen und üben die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von kleinen Versen und Geschichten, Liedern oder Spielen und anhand von vielen Bildern Deutsch. In der Primarschule trainieren die Schülerinnen und Schüler vor allem Wortschatz zu vielen verschiedenen Bereichen. Sie üben das Leseverständnis und schreiben Sätze und kleine Geschichten. Die Schülerinnen und Schüler lernen aber auch Wortarten kennen und befassen sich mit dem Satzaufbau. So werden sie gezielt und bedürfnisorientiert im Sprachunterricht unterstützt.
Kontaktadresse:
Volksschulamt des Kantons Solothurn
Kreuzackerstrasse 1
4502 Solothurn
Sachbearbeiterin DaZ, Isabelle Hürst
Isabelle.Huerst@dbk.so.ch
032 627 63 12
Grundlage: Absenzen- und Dispensationswesen, Volksschulamt des Kantons Solothurn
Grundsatz
Die vorliegende Regelung gilt für den Bereich der Volksschule inkl. Kindergarten. Sie basiert auf dem Grundsatz: Kein Kind darf ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben.
Dispensationen bis zu vier Halbtagen in Folge
Gesuche in diesem Umfang werden von der Klassenlehrperson beurteilt. Sie müssen von den Eltern ausreichend begründet und mindestens eine Woche im Voraus mittels Dispensationsgesuchs-Formular der Klassenlehrperson eingereicht werden.
Dispensationen von mehr als vier Halbtagen in Folge
Längere Dispensationen fallen in die Zuständigkeit der Schulleitung. Entsprechende Gesuche sind mittels Dispensationsgesuchs-Formular mindestens drei Wochen im Voraus via Klassenlehrperson der Schulleitung einzureichen.
Dispensationen von mehr als 12 Wochen
Gemäss Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz sind schriftliche Abmeldungen an die Schuldirektion zu richten.
Dispensationsreglement und Gesuchsformular
Die Dokumente Dispensationsreglement und Gesuchsformular können heruntergeladen werden. Das Gesuchsformular kann auch bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Jokertage
Seit dem 1. August 2012 hat jede Schülerin und jeder Schüler im Verlaufe des Schuljahres zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können ohne Begründung bezogen werden. Spätestens am Vortag müssen die entsprechenden Stellen (Lehrperson, Tagesschule, Musikschule, etc.) durch die Eltern hinsichtlich Abwesenheit durch Bezug von Jokertagen benachrichtigt werden. Weiter gilt zu beachten, dass jeder bezogene Jokertag als ganzer Tag zählt, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur an einem halben Tag stattfindet. Für die Stadtschulen Solothurn gilt zudem: bei besonderen Schulanlässen (Exkursionen, Lager, Schlussfeiern etc.) kann kein Jokertag bezogen werden.
Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern, es gilt das Holprinzip. Verpasste Prüfungen müssen grundsätzlich nachgeholt werden.
Für die Sekundarstufe gelten zudem folgende Bestimmungen:
• Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mittels des Absenzenbüchleins mit. Die Jokertage werden frühzeitig, jedoch spätestens zwei Schultage, vor den Ferien eine Schulwoche, im Voraus bei der Klassenlehrperson angemeldet.
• In der 3. Sek können in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien keine Jokertage bezogen werden und es werden keine Ferien verlängernde Dispensationen bewilligt.
• Die Schüler und Schülerinnen können die Jokertage nicht ohne Vorweisen der Unterschrift der Eltern beziehen. Abmeldungen via Schüler und Schülerinnen gelten als unentschuldigte Absenz.
Angebote der Stadtschulen
- Ferienbetreuung in den Tagesstrukturen Solothurn (nur für Kinder buchbar, die auch während der Schulwochen die Tagesstrukturen besuchen)
- Freiwillige Lager der Stadtschulen
Externe Angebote
Es liegt im Verantwortungsbereich der Eltern dafür zu sorgen, dass ihr Kind im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. Primarschulklasse und in der 2. Klasse der Sek I ärztlich untersucht wird. Die ärztliche Kontrollkarte ist zusammen mit dem Impfausweis via Klassenlehrperson bei der Schuldirektion jeweils im Mai einzureichen.
Zahnärztliche Untersuchung:
Für die jährliche kostenlose zahnärztliche Untersuchung wählen die Eltern aus der Liste der Schuldirektion einen Schulzahnarzt / eine Schulzahnärztin. Das Aufgebot zur Untersuchung erfolgt dann durch die Schulzahnarztpraxis.
Bevorzugen die Eltern den Privatzahnarzt, tragen sie die Kosten selber und haben für die erfolgte Untersuchung einen Nachweis zu erbringen. Die schulzahnärztliche Untersuchung kann auch während der Unterrichtszeiten stattfinden.
Weitere Informationen zur Schulzahnpflege und die Liste der Schulzahnärzte finden Sie unten.
Zahnprophylaxe:
Vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschulzeit wird jede Klasse jährlich vier- bis sechsmal durch eine städtische Zahnprophylaxe–Instruktorin stufengerecht in der theoretischen wie auch der praktischen Zahnpflege unterrichtet. Bei der praktischen Zahnpflege wird Fluoridgelee angewendet. In der 1. Klasse der Sek I findet diese Massnahme noch zweimal jährlich statt und in der 2. Klasse der Sek I erfolgt die Zahnprophylaxe im Rahmen der Ernährungslehre.
Kopfläuse - was nun?
Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Auch tägliches Haare waschen schützt nicht vor einem Befall. Die Übertragung erfolgt praktisch nur durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt. Springen oder fliegen können Läuse nicht. Eine Ansteckung durch Haustiere ist nicht möglich. Auch eine Übertragung über Wasser (Schwimmen) ist nicht bekannt.
Helfen Sie mit, die Ausbreitung der Kopfläuse zu verhindern: Kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes regelmässig! Der typische Juckreiz kann sich erst nach einigen Wochen einstellen. Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt wird, desto einfacher ist er zu behandeln und eine weitere Ausbreitung wird verhindert.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt oder an die zuständigen Personen in der Schule beziehungsweise im Kindergarten.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.lausinfo.ch
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Vorl_Info_Org_der_SZP_20211130 (PDF, 54.34 kB) | Download | 0 | Vorl_Info_Org_der_SZP_20211130 |
Die Anmeldung erfolgt über die öffentlichen Schulen. Der HSK-Unterricht findet in der Regel in Räumen der öffentlichen Schule statt, nach Möglichkeit in der Nähe des Wohnortes des Kindes. Der HSK-Unterricht richtet sich nach zeitlichen Vorgaben der öffentlichen Schulen (Ferien, Zeugnisse). Die Leistungsbeurteilung wird dem Zeugnis oder dem Lernbericht der öffentlichen Schule beigelegt.
Kontaktadresse:
Volksschulamt des Kantons Solothurn
Kreuzackerstrasse 1
4502 Solothurn
Sachbearbeiterin HSK, Anita Falessi
Anita.Falessi@dbk.so.ch
032 627 63 35
- Die Stadt Solothurn bietet eine Tagesstruktur zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern an.
- Der Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn bietet für Eltern flexible Betreuungsplätze für ihre Kinder bei ausgebildeten Personen an.
Interessierten Personen bietet der Verein eine professionelle Ausbildung als Tagesmutter oder -vater an.
- Das Schweizerische Rote Kreuz bietet Kinderbetreuung zu Hause RoKi an. Dieses Angebot hilft Familien bei einer Notsituation in der Kinderbetreuung durch die Unterstützung mit einer geschulten Betreuerin.
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SK_VTKS_Flyer_RZ_1223_low_2024 (PDF, 719.78 kB) | Download | 0 | SK_VTKS_Flyer_RZ_1223_low_2024 |
roki_broschuere_final_2020 (PDF, 184.85 kB) | Download | 1 | roki_broschuere_final_2020 |
Konfessioneller Religionsunterricht
In Solothurn wird der Religionsunterricht von der reformierten und der römisch-katholischen Kirchgemeinde durchgeführt. Für Schülerinnen und Schüler, welche einer der drei Landeskirchen angehören, ist der Besuch obligatorisch.
Die Eltern können ihr Kind vom Religionsunterricht dispensieren lassen. Gesuche sind schriftlich an das Rektorat der jeweiligen Kirchgemeinde zu richten. Im Zeugnis wird der Besuch des Religionsunterrichts mit dem Vermerk ‚besucht‘ bestätigt.
Konfessionslose Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler nichtchristlicher Religionen können ebenfalls unentgeltlich am ökumenischen Religionsunterricht teilnehmen.
Kontaktieren Sie die Unterrichtspersonen direkt :
Religionsunterricht der Reformierten Kirche Solothurn
Religionsunterricht der Katholischen Kirche Solothurn
In der 3. oder 4. sowie der 5. oder 6. Klasse reisen die Primarschulklassen ins Klassenlager nach Saanenmöser. Es wird kein Elternbeitrag erhoben.
Die Lager der Sekundarstufe I finden jährlich themenspezifisch und mehrheitlich auswärts statt.
Die Teilnahme ist obligatorisch. Schülerinnen und Schüler, die aus wichtigen Gründen nicht am Klassenlager teilnehmen dürfen oder können, müssen deshalb den Unterricht während der Lagerwoche in einer anderen Klasse besuchen.
Amt für Volksschule und Kindergarten
https://so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/volksschulamt/
Kantonale Schulen
Heilpädagogisches Schulzentrum
Kantonsschule Solothurn
Bachtelen
Fachhochschule Nordwestschweiz
BBZ Solothurn-Grenchen
Private Schulen
Rudolf Steiner Schule Solothurn
Feusi Bildungszentrum
lerns - Die Tagesschule
Interlink Nachhilfe
Lernforum Ambassador
Stadt Solothurn
Website der Stadt Solothurn
Broschüre "Solothurn für Eltern und Kinder"
Medienkompetenz
Elternet
Schau Hin
Zischtig
Klicksafe
Pro Juventute
Safer Internet
NetLa Datenschutz
Ratgeber Medienkompetenz
Kinderbetreuung
Kita Lorenzen
Kita Tubeschlag
Kita Royal Kids Club
Kinderkrippe Giraffe
Verein Tagesfamiliebn Kanton Solothurn
Mittagstisch Schweizerischer Gemeinnütziger Frauenverein
Tagesheim für Kinder Ziegelmatte
Spielgruppe Stärnehüpfer
Freizeitangebote
Ludothek Solothurn
Kinder- und Jugendarbeit Solothurn Altes Spital
Solothurner Ferienpass
Pfadi Stadt Solothurn
Zentralbibliothek Solothurn
Solotutti Zentrum für Musik
Die Zauberlaterne Solothurn-Zuchwil
Beratungsstellen
Fachstelle kompass
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Solothurn
Perspektive Solothurn-Grenchen
elpos Schweiz (ADHS Organisation)
scala Beratungsstelle
Telefon 147 - Pro Juventute
Berufsberatung
Kinesiologie Brunner Solothurn
Institut Rüfenacht
Erwachsenenbildung
machbar - Integration, Förderung
ECAP - Sprache, Integration
Volkshochschule Solothurn
EBZ Solothurn
Zyklus 1 (Kindergarten und 1./2. Klasse der Primarschule, 1. - 4. SJ)
Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Lebensjahr in den Kindergarten ein. Der Stichtag der Einschulung in den Kindergarten ist der 31. Juli. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll (Volksschulgesetz §19 Absatz 3). Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen. Überdurchschnittlich begabte Kinder können die Schulpflicht beschleunigt absolvieren.
Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist Spiel-, Erfahrungs- und Lernraum zugleich. Die Kinder werden in allen Entwicklungsbereichen gefördert. Sie werden selbstständiger, bewegen sich in einer Gruppe Gleichaltriger und lernen, dass sie etwas zur Gemeinschaft beitragen.
In den ersten beiden Jahren der Primarschule erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen und gewinnen Einsichten in die Umwelt.
Zyklus 2 (3. - 6. Klasse der Primarschule, 5. - 8. SJ)
Die Kinder werden weiter ganzheitlich in einem breiten Fächerspektrum gefördert. Ab der dritten Klasse lernen sie Französisch, ab der fünften Klasse kommt Englisch dazu.
Die Leistungen in den Fächern werden benotet und im Zeugnis festgehalten.
Die Leistungen im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten werden bewertet und ebenfalls im Zeugnis eingetragen.
Unterrichtszeiten / Blockzeiten
Kindergarten:
Am Morgen
08:15 – 11:40 Uhr (am Mittwoch nur Kinder im 2. Kindergartenjahr)
Am Nachmittag
13:45 – 15:15 Uhr (Halbklassenunterricht Montag oder Dienstag)
Primarschule:
Am Morgen: 08:00 – 12:00 Uhr
Am Nachmittag: 13:45 – 15:25 Uhr bzw. bis 16.25 Uhr (Donnerstag, Freitag bis 15:20
Uhr bzw. 16.20 Uhr )
1. und 2. Klasse: Montag- oder Dienstagnachmittag Unterricht, Mittwoch- und Donnerstagnachmittag alle frei
1. bis 6. Klasse: Mittwochnachmittag alle frei
Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtspensen am Kindergarten und der Primarschule ergeben sich Abweichungen in der Ausgestaltung der Blockzeiten
Ein Informationsblatt zum Kindergartenalltag:
Name | |||
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Flyer-Herzlich_willkommen_im_Kindergarten (PDF, 3.61 MB) | Download | 0 | Flyer-Herzlich_willkommen_im_Kindergarten |
- Schmutziger Donnerstag (ab 12.00 Uhr)
- Fasnachtsdienstag (ab 12.00 Uhr)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai, ab 12.00 Uhr)
- Auffahrt
- Freitag nach Auffahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Freitag nach Fronleichnam (Weiterbildungstag der Lehrpersonen)
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Kantonaler Lehrerinnen- und Lehrertag (dritter Mittwoch im September)
- St. Ursentag (30. September)
- Allerheiligen (1. November)
- Heiligabend (24. Dezember, ab 12.00 Uhr)
Das Fächerangebot der Primarschule (fett gedruckt: benotete Fächer):
1. bis 3. Klasse (3. bis 5. Schuljahr)
Deutsch (inklusive Natur, Mensch, Gesellschaft); Mathematik; Gestalten; Musik; Bewegung und Sport. Ab der 3. Klasse: Französisch und Informatische Bildung
4. Klasse (6. Schuljahr)
Deutsch; Französisch; Mathematik; Natur, Mensch, Gesellschaft; Gestalten; Musik; Bewegung und Sport; Informatische Bildung
5. und 6. Klasse (7. und 8. Schuljahr)
Deutsch; Französisch; Englisch; Mathematik; Natur, Mensch, Gesellschaft; Gestalten; Musik; Bewegung und Sport; Informatische Bildung
Das Fächerangebot der Sekundarschule B & E:
Kernfächer (benotete, gewichtete Promotionsfächer)
Deutsch; Französisch; Englisch; Mathematik; Natur und Technik; Geografie, Geschichte/Staatskunde
Erweiterungsfächer (benotete Promotionsfächer)
Bildnerisches Gestalten (1./2.); Technisches Gestalten (1./2.); Hauswirtschaft: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (2./3.); Informatische Bildung; Musik; Bewegung und Sport
Wahlfächer (benotet, aber keine Promotionsfächer)
Musik/Chor (1.-3.); Technisches/Bildnerisches Gestalten (2./3.); Italienisch (2./3.)
Weitere Fächer (nicht benotet)
Berufsorientierung/Erweiterte Erziehungsanliegen; Selbstgesteuertes Arbeiten/Projektarbeit
Im Anschluss an das 2. Kindergartenjahr treten die Kinder in die 1. Klasse der Primarschule (3. Schuljahr) ein.
Am Ende des Schuljahres treten Schüler und Schülerinnen der Primarschule in die nächsthöhere Klasse über.
Das Empfehlungsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt. Für den Übertritt massgebend sind die fachlichen Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und NMG(Natur/Mensch/Gesellschaft), die Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten.
An einem Gespräch mit Erziehungsberechtigten und Schüler/Schülerin wird ein Antrag zur Stufenzuteilung zuhanden der Schulleitungskonferenz beschlossen.
Im Falle einer Uneinigkeit der Stufenzuteilung können die Eltern ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.
Ein grafischer Überblick der Schullaufbahnen ist in der beiliegenden Datei abgebildet.
Detaillierte Angaben finden Sie beim Volksschulamt.
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Schullaufbahnen_web (PDF, 1.1 MB) | Download | 0 | Schullaufbahnen_web |
Der Schulweg liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern. Er soll nach Möglichkeit zu Fuss zurückgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten die Kinder der 1. Klasse den Schulweg ohne fahrbare Geräte absolvieren.
Für die Fahrräder steht eine beschränkte Anzahl Abstellplätze zur Verfügung. Für Schäden oder Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Von Zeit zu Zeit kursieren Meldungen über fremde Personen, welche Kinder ansprechen und in ihr Auto oder zum Mitgehen locken wollen.
Kinder lassen sich davor schützen indem...
• mit ihnen über solche Gefahrensituationen diskutiert wird
• mit ihnen verschiedene Verhaltensweisen besprochen werden
• sie darin bestärkt werden, gegenüber Erwachsenen auch Nein sagen zu dürfen.
Angst ist eine schlechte Ratgeberin aber zu seinem Schutz sollte ein Kind wissen, dass...
• es zu Fahrzeugen Distanz halten soll – so weit weg, dass es vom Autofenster aus nicht angefasst werden kann. Das Kind soll nie zu nahe ans Fahrzeug heran gehen, auch wenn jemand etwas fragen will. Sei es ein Mann oder eine Frau.
• es unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto einsteigen darf. Weder um dem Autofahrer zu helfen, noch um zu Angehörigen gebracht zu werden oder weil angeblich jemand im Spital liegt, oder das Kind etwas angestellt hätte etc.
• es von Unbekannten keine Geschenke annehmen soll.
• es in der Gemeinschaft anderer Kinder sicherer ist. Den Kindergarten- oder Schulweg sollte es nach Möglichkeit mit anderen Kindern gehen.
• es möglichst immer den Schulweg geht, der mit den Eltern abgesprochen ist. Kinder sollen den Eltern immer vorher mitteilen, wohin sie gehen und mit wem sie zusammen sind.
• es auf sich aufmerksam machen darf, wenn es sich bedroht fühlt. Kinder können andere Personen direkt um Hilfe bitten, laut schreien oder schnell weggehen und zu «Schutzinseln» laufen, wo andere Menschen sind: Dies wäre z.B. ein nahegelegenes Geschäft, eine belebte Strasse oder ein Haus, wo das Kind klingeln kann.
• es seinen Gefühlen vertrauen kann, auch wenn es ein Unbehagen ist und es nicht genau sagen kann, warum es ein ungutes Gefühl hat.
• sie fremden Personen nicht ihre Adresse sagen oder persönlichen Dingen über die Familie erzählen.
• sie ungewöhnliche Beobachtungen oder Erlebnisse den Eltern, den Lehrpersonen oder Betreuenden im Hort etc. sofort sagen sollen.
• es von Eltern und anderen Vertrauenspersonen jederzeit Hilfe erwarten kann und Sie auf jeden Fall zum ihm stehen werden.
Im Falle einer auffälligen Kontaktnahme durch eine fremde Person mit einem Kind sollte die Schulleitung informiert werden, damit die Schule das weitere Vorgehen absprechen kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem folgenden Informationsschreiben der Polizei.
Unterstützung bei der Bewältigung des Schulwegs bietet das Angebot Pedibus von so!mobil (siehe weiter oben im Eltern-ABC).
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Auf_dem_Schulweg_angesprochen-Kapo-So (PDF, 276.5 kB) | Download | 0 | Auf_dem_Schulweg_angesprochen-Kapo-So |
Zyklus 3 (1. - 3. Klasse der Sekundarstufe I, 9. - 11. SJ)
Die Sekundarschule ist in drei Anforderungsniveaus gegliedert:
Sek B: Basisanforderung, Vorbereitung auf eine Berufslehre
Sek E: erweiterte Anforderungen, Vorbereitung auf eine Berufslehre (mit/ohne Berufsmatur) oder Fachmittelschule
Sek P: zweijähriges Progymnasium, hohe Anforderungen, Vorbereitung auf den Übertritt ins Gymnasium
Unterrichtszeiten
7.40 – 12.00 Uhr, Mittag zum Teil Freifächer, Nachmittag ab 13.45 Uhr, Schulschluss:
17.15 Uhr
Brückenangebot nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit
Aufgrund eines Beschlusses des Solothurner Kantonsrats führen die Stadtschulen Solothurn seit Sommer 2014 kein freiwilliges 10. Schuljahr mehr.
Für Lernende, die sich vergeblich um eine Lehrstelle bemüht haben und sich auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten wollen sieht der Kanton als Brückenangebot u.a. ein Berufsvorbereitungsjahr vor. Dabei kann, je nach Berufswunsch, zwischen den Profilen Technik/Handwerk und Dienstleistung /Soziales gewählt werden.Die Lernenden sind in der Regel Schulabgänger und Schulabgängerinnen der Sekundarstufe I. Sie arbeiten während drei Tagen pro Woche in einem Praktikumsbetrieb und besuchen an zwei Wochentagen den schulischen Unterricht am Berufsbildungszentrum Olten.
Jugendlichen mit ungenügenden Deutschkenntnissen steht ein sogenanntes Integrationsjahr offen.Das Integrationsjahr wird an den Berufsbildungszentren Olten und Solothurn-Grenchen geführt.
Im Weiteren bietet der Kanton ein Berufswahlcoaching und Case Management an.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Informationsbroschüre Sekundarstufe I
Die Broschüre der Sekundarstufe I bietet umfassende Informationen zum Schuljahresstart.
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BroschüreSek1_SO_2023 (PDF, 7.28 MB) | Download | 0 | BroschüreSek1_SO_2023 |
Die Spezielle Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen. Es sind Schülerinnen und Schüler mit
- einer besonderen Begabung oder
- einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand oder
- einer Verhaltensauffälligkeit.
Massnahmen der Speziellen Förderung
Schulische Heilpädagogik
Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder mit Verhaltensauffälligkeiten.
Das Angebot erfolgt je nach Alter und Förderbedarf und umfasst folgende Massnahmen:
- Förderung mit Förderplanung,
- Verlangsamung: der Schulstoff wird auf zwei Jahre verteilt bzw. eine Klasse wird wiederholt,
- Individuelle Lernziele in einem oder mehreren Fächern.
Sie besteht aus einer Kombination von verschiedenen Elementen:
- Förderung im Unterricht durch Straffung des Schulstoffes, ergänzt mit Aufgabenstellungen für aktives, forschendes und vernetztes Lernen,
- Beschleunigung mit vorzeitigem Übertritt in die Primarschule oder Überspringen einer Klasse,
- Erweiterte Lernziele im entsprechenden Begabungsbereich,
- Besuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse.
Die Logopädinnen und Logopäden unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei allen Problemen die mit der Sprache, dem Sprechen und der Stimme zusammenhängen. Es werden auch Abklärungen durchgeführt hinsichtlich Kommunikationsverhalten, Aussprache, Redefluss, Stimme, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Wortfindung, Lese- und Rechtschreibefähigkeiten, Wahrnehmung, Motorik, soziales und emotionales Verhalten und Spielentwicklung.
Weitere Informationen wie Konzepte, Unterlagen und Anmeldeformulare erhalten Sie hier.
Verhaltensregeln in den Stadtschulen
(Ergänzend gelten die Regeln der einzelnen Schulhäuser)
Unsere Schule ist Lern- und Begegnungsraum. Hier sollen sich alle wohlfühlen.
- Wir gehen freundlich miteinander um und behandeln uns gegenseitig mit Respekt.
- Wir nehmen aufeinander Rücksicht und sind hilfsbereit.
- Wenn wir sehen, dass jemand geplagt wird, melden wir dies einer Lehrperson.
- Wir befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen und der Hauswarte.
- Wir achten auf Pünktlichkeit.
- Wir tragen Sorge zum Schulhaus, dem Mobiliar und dem Unterrichtsmaterial.
- Entstandene Beschädigungen melden wir umgehend der Lehrperson und/oder dem Hauswart.
Wir sorgen für Ordnung in den Zimmern, Gängen und auf dem Pausenplatz.
- Essen und Trinken sind grundsätzlich nur ausserhalb des Schulhauses oder in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
- Abfälle gehören in die Abfalleimer.
- Kleider, Schuhe, Schulsäcke und fahrbare Geräte befinden sich am dafür vorgesehenen Ort.
- Spiele und Spielgeräte werden versorgt.
- Kaugummis bleiben zu Hause
In der Pause beachten wir die Aufenthalts- und Spielregelungen betreffend
- Pausenhalle / Pausenplätze
- Schneeballschlachtfelder
- Spielplätze
- Rasenplätze
- Benützung der Spielkiste
- Nichtbenützung der fahrbaren Geräte
Während der Schulzeit darf das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.
Gefährliche Gegenstände sowie Suchtmittel gehören nicht in die Schule.
Die Benützung von Mobiltelefonen, Smartwatches und anderen elektronischen Geräten ist im Unterricht, in der Tagesstruktur und auf dem ganzen Schulareal verboten. Die Geräte müssen ausgeschaltet im Schulsack verstaut sein. Bei Benützung werden sie eingezogen. Am Ende des Halbtages kann das Gerät abgeholt werden. Ausgenommen sind anderweitige Anweisungen der Lehrpersonen oder Betreuungspersonen.
Massnahmen bei Streitigkeiten und Regelverstössen- Die Lehrpersonen suchen auf der Basis der Mediation mit den Beteiligten nach möglichen Lösungen und Massnahmen und setzen diese um.
Vorgehen:- Was ist vorgefallen?
- Wer war beteiligt?
- Wie schildern die Beteiligten A und B ihre Sichtweise?
- Was brauchen die Beteiligten A und B für die Wiedergutmachung?
- Welche grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten sehen sie?
- Worauf können sie sich einigen?
- Bei groben oder wiederholten Regelverstössen oder bei Nichteinhalten von Vereinbarungen kann die Schulleitung einen temporären Schulausschluss (Time-out) verfügen.
- Allfällige Reparaturkosten bei Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der Eltern. Es besteht die Möglichkeit, dass die entsprechenden Schülerinnen oder Schüler in Absprache mit dem Hauswart die verursachten Kosten durch einen Arbeitseinsatz begleichen können.
Kindergarten Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen
- Klasse: Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen
- Klasse: Fussgängerregeln, Grundlagen der Veloausrüstung
- Klasse: Veloparcours, Rad fahren im Verkehrsgarten, Theorie
- Klasse: Rad fahren auf der Strasse, Theorie, Veloprüfung
- Klasse: Repetition Grundstoff
- Klasse: Ich und die anderen Verkehrsteilnehmer, Verkehrssinnbildung
2. Sek I: Freizeit und Mobilität
3. Sek I: Verkehrsunfälle und Folgen
Für den praktischen Unterricht ab der 3. Klasse benützen die Kinder ihr eigenes Fahrrad und einen Helm. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind das Velofahren beherrscht und das Velo fahrtüchtig ist.
Zuständig für die Verkehrserziehung ist Konrad Müller von der Stadtpolizei Solothurn (Tel.032 626 93 60).
Schulvereinbarung
- einander mit gegenseitiger Achtung, Toleranz und Fairness begegnen.
- einen freundlichen und respektvollen Umgang pflegen.
- weder sprachliche noch körperliche Gewalt ausüben.
- uns gegenseitig unterstützen.
- die Umgangsformen der Schule respektiere.
- im Unterricht aufmerksam mitarbeite, mich meinen Fähigkeiten entsprechend einbringe und Störungen vermeide.
- mich an die Klassen- und Schulhausregeln halte.
- die Hausaufgaben zuverlässig und gewissenhaft erledige.
- zum Schulmaterial und zur Umgebung Sorge trage.
- einen lehrreichen Unterricht mit angepassten Lehr- und Lernformen plane und gestalte.
- den Schülerinnen und Schülern Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gebe und sie darin bestärke.
- für die Einhaltung der Regeln sorge und auf Verstösse angemessen reagiere.
- den Eltern Einblick in den Schulalltag ermögliche, mit ihnen zusammenarbeite und sie angemessen informiere.
- Probleme im Schulleben wahrnehme und gemeinsam mit den Eltern nach geeigneten Hilfestellungen oder Lösungsmöglichkeiten suche.
- Grundwerte wie Wertschätzung, Pflichterfüllung, Pünktlichkeit und Anstand vermittle.
- das Kind zu Hause durch geeignete Lern- und Arbeitsbedingungen unterstütze (ruhiger Arbeitsplatz).
- mein Kind in seiner Selbstverantwortung und Selbstständigkeit beim Erledigen der Hausaufgaben stärke.
- die Klassenlehrperson angemessen über gesundheitliche und familiäre Probleme informiere.
- an schulischen Veranstaltungen sowie Standortgesprächen teilnehme.
- zu Hause die Grundbedingungen für ein erfolgreiches Lernen schaffe (Erholung und Schlaf in ausreichendem Mass, gesunde Ernährung, kontrollierter Medienkonsum, genügend Bewegung).
- Lehrpersonen suchen das Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern.
- Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.
- Erziehungsberechtigte suchen grundsätzlich zuerst das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden.
- Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die Schuldirektorin beigezogen werden.
Ablauf
- Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten der Stadt Solothurn an.
Sie erhalten bei den Einwohnerdiensten ein Anmeldeformular für die Schule.
- Sie stellen das ausgefüllte Formular der Schuldirektion der Stadt Solothurn zu.
Wenn Sie Bedarf an Betreuung in den Freiwilligen Tagesschulen Solothurn haben, können Sie dies auf dem Formular vermerken.
- Sie werden von der Schuldirektion mit Angaben zur Einschulung und allenfalls Unterlagen zu den Freiwilligen Tageschulen kontaktiert.